Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2008 Änderungsvorschläge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt. Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (1994/19/EG) soll Spareinlagen bis zu einer gewissen Höhe schützen und das Vertrauen in den Bankensektor sicherstellen, damit die Sparer nicht plötzlich in großem Maßstab Gelder von Banken abziehen und möglicherweise schwerwiegende Konsequenzen für die Wirtschaft auslösen. In Reaktion auf die laufende Finanzkrise wird die seit 1994 unveränderte Richtlinie nun auf den neuesten Stand gebracht.
Im Dezember 2008 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1998 geeinigt, um die Mindestdeckung für Einlagen bereits ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 € und ab dem 3I. Dezember 2010 auf 100.000 € anzuheben. Zudem sollen die Sparer ihr Geld im Falle einer Bankpleite schneller zurückbekommen als bislang: Die Auszahlungsfrist wird auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Diese Frist läuft ab dem Tag, an dem eine Bank von den Behörden für zahlungsunfähig befunden wurde. Die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von 10 % wird abgeschafft.
Die neue Richtlinie muss noch von allen EU-Staaten bis zum 30. Juni 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auswirkungen dürften jedoch praktisch sofort zu spüren sein, da viele Mitgliedstaaten schon Schritte eingeleitet haben, um die Deckungssumme zu erhöhen. Den Mitgliedstaaten ist es freigestellt, eine höhere Deckungssumme festzulegen.
Die Mindestdeckungssumme gilt für alle Spareinlagen einer Person bei einer einzelnen Bank. Der Vorschlag der EU-Kommission beschränkt sich auf private Einlagen. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen in das künftige Einlagensicherungssystem mit einbezogen werden.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Richtlinie gehört auch die Abschaffung des sogenannten Selbstbehalts. Nach bisheriger Regelung können die Mitgliedstaaten beschließen, Spareinlagen nur zu 90 % zu schützen und den Einleger einen Teil der Verluste selbst tragen lassen. Außerdem wird die Entschädigungsfrist bei Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt.
Die Bundesregierung hat bereits aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt eine Garantieerklärung für Sparguthaben in voller Höhe abgegeben. Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Einlagensicherungsfonds gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird. Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse. Die Garantiezusage der Bundesregierung gilt für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Sie gilt nicht für Fonds, Zertifikate und andere Finanzprodukte oder Wertpapiere. Die Garantieerklärung der Bundesregierung gilt für jeden, der in Deutschland ein Sparbuch, ein Girokonto, Termingelder oder Sparbriefe bei einer Bank unterhält, die der deutschen Einlagensicherung zugeordnet ist. Dies gilt auch für Tochtergesellschaften von ausländischen Banken, die Mitglieder der deutschen Einlagensicherung sind.
Hintergrund: gesetzliche Regelung in Deutschland
Durch das Ineinandergreifen von öffentlich-rechtlich verpflichtenden Einlagensicherungssystemen und der privaten Absicherung sind Privatkunden in Deutschland weitgehend vor Verlusten geschützt. Deutsche Banken und die deutsche Kreditwirtschaft insgesamt bieten bei der Einlagensicherung europaweit den höchsten Standard. Grundsätzlich hat jeder Bankkunde nach dem Gesetz Anspruch auf eine Entschädigung, die auf 90 % der Einlagen, höchstens aber 20.000 € begrenzt ist.
Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen weit darüber hinausgehenden Schutz gewährt hat.
In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen: Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Einlagensicherungsfonds gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird. Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.
Die Garantiezusage gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, also für alle privaten Konten und Sparguthaben von natürlichen Personen. Sie gilt auch für Mehrheiten privater Personen, wie etwa Erbengemeinschaften. Sie gilt nicht für Geschäftskonten oder Konten juristischer Personen wie zum Beispiel Zweckvermögen von Stiftungen oder Handelsgesellschaften.
Die Garantieerklärung der Bundesregierung gilt für jeden, der in Deutschland ein Sparbuch, ein Girokonto, Termingelder oder Sparbriefe bei einer Bank unterhält, die der deutschen Einlagensicherung zugeordnet ist. Dies gilt auch für Tochtergesellschaften von ausländischen Banken, die Mitglieder der deutschen Einlagensicherung sind.