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Girokonto für Jedermann
Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben heute fast unmöglich. Nach einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem Jahr 1995 haben sich die Kreditinstitute, die Girokonten führen, 1995 freiwillig verpflichtet, den Bürgern in einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereitzuhalten. Ziel dieser Maßnahme soll die Möglichkeit für jeden Bürger sein, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte. Eintragungen bei der Schufa sind nach der Selbstverpflichtung allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Überziehungen braucht das Institut aber nicht zuzulassen. Allerdings ist das Institut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Falle darf die Bank auch ein Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortsetzung einer Kontoverbindung, wenn der Kunde Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, Falschangaben macht, Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet, wenn das Konto durch vollstreckende Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird, wenn das Institut die Kontoführungsgebühren nicht erhält oder der Kunde Vereinbarungen nicht einhält.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Optimierung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum „Girokonto für Jedermann“ ein. Eine gesetzliche Regelung könnte bei vielen Bürgern den falschen Eindruck eines uneingeschränkten Anspruchs auf ein Girokonto vermitteln und damit unerfüllbare Erwartungen wecken und zu bürokratischen Hürden führen. Gleichzeitig suchen wir in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien, Verbraucherschützern und Vertretern der Kreditinstitute eine Lösung zur Verbesserung des Pfändungsschutzes, die praktikabel und unbürokratisch ist.