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29.07.2010

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Maßnahmenpaket Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung




In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung als Folge der ernsten Krise auf den globalen Finanzmärkten ist es eine vorrangige Aufgabe, Wachstum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern. Dazu hat die Bundesregierung am 5. November 2008 ein Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD werden die steuerrechtlichen Regelungen des Maßnahmenpakets umgesetzt:
  • Es wird ab 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % zum 1. Januar 2009 eingeführt.

  • Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird ab 1. Januar 2009 befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert (durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen bei buchführenden gewerblichen und selbständigen Betrieben von 235.000 € auf 335.000 €, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 € auf 175.000 € und bei Einnahme-/Überschussrechnern von 100.000 € auf 200.000 €).

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.

  • Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
 
Die steuerrechtlichen Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" stehen nicht isoliert da. Sie werden - wie von der Bundesregierung am 5. November 2008 beschlossen - vielmehr flankiert von einer Reihe zusätzlicher nicht-steuerlicher Maßnahmen, so dass insgesamt ein ausgewogenes, deutliche Impulse setzendes Paket geschnürt wurde. Die Umsetzung der nicht-steuerlichen Maßnahmen erfolgt gesondert.

Das Maßnahmenpaket schafft eine Perspektive für die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Maßnahmen sind - im Sinne einer konjunkturgerechten Wachstumspolitik - langfristig sinnvoll, kurzfristig umsetzbar und rasch wirksam. Sie geben kräftige Impulse für öffentliche und private Investitionen. Bürger und Unternehmen werden entlastet, der Konsum wird belebt, und die Beschäftigungserfolge werden gesichert. Die steuerrechtlichen Maßnahmen führen insgesamt zu einer Entlastung von rd. 4,1 Mrd. € und fördern in den kommenden Jahren Investitionen und Aufträge von Unternehmen und Privaten in Höhe von insgesamt über 25 Mrd. €.