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29.07.2010

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Recht

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Recht sichert die Freiheit - es bildet das Fundament des gesellschaftlichen Miteinanders.

Mit diesem Verständnis knüpft die Rechtspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Wertentscheidungen unserer Verfassung an. In der Rechtspolitik zeigt sich daher in besonderem Maße, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Orientierung an Werten statt auf tagespolitische Beliebigkeit setzt.

Die Arbeitsgruppe Recht ist mit der Vorbereitung bzw. Prüfung neuer Gesetze ebenso wie mit der Änderung oder Aufhebung von Gesetzen befasst. Zu den rechtspolitischen Themen gehören in erster Linie die klassischen Gebiete des Rechts: das Verfassungsrecht (mit dem bedeutenden Vorhaben der Föderalismusreform), das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte.

Die Arbeitsgruppe Recht prüft ferner die Verfassungsmäßigkeit von Anträgen und Gesetzentwürfen, die von anderen Ressorts vorbereitet worden sind, und meldet "rechtsförmliche" Bedenken an, wenn Vorlagen im Einzelfall überflüssig, unklar oder missverständlich sind. Ein weiterer Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe Recht schließlich besteht darin, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Innen den Aufbau und die Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres zu fördern.